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   BGH, 09.07.1986 - IVb ZB 139/83   

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BGH, 09.07.1986 - IVb ZB 139/83 (https://dejure.org/1986,1655)
BGH, Entscheidung vom 09.07.1986 - IVb ZB 139/83 (https://dejure.org/1986,1655)
BGH, Entscheidung vom 09. Juli 1986 - IVb ZB 139/83 (https://dejure.org/1986,1655)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Berücksichtigung der Stellenzulage für fliegendes Personal bei der Bewertung einer Anwartschaft auf Soldatenversorgung für den Versorgungsausgleich - Ermittlung des Wertes der Soldatenversorgung - Bestimmung der Höhe einer Versorgungsanwartschaft aus einem ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Auszüge)

    BGB § 1587a
    Bewertung einer Anwartschaft auf Soldatenversorgung; Berücksichtigung der Stellenzulage für fliegendes Personal

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1986, 1323
  • MDR 1987, 129
  • FamRZ 1986, 975
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 21.10.1981 - IVb ZB 914/80

    Berücksichtigung einer weniger als zwei Jahre zurückliegenden Beförderung bei der

    Auszug aus BGH, 09.07.1986 - IVb ZB 139/83
    Das Oberlandesgericht hat eine Parallele zu den Fällen angenommen, in denen bei der Ermittlung des Wertes einer Beamten-(Soldaten-)Versorgung von der am Ende der Ehezeit tatsächlich erreichen Besoldungsgruppe auszugehen ist und insoweit das Erfordernis einer mindestens zweijährigen Besoldung in dem erreichten Beförderungsamt (§ 5 Abs. 3 BeamtVG, § 18 Abs. 1 Satz 1 SVG) gemäß § 1587 a Abs. 7 Satz 1 BGB außer Betracht bleibt (Senatsbeschlüsse vom 21. Oktober 1981 - IVb ZB 914/80 - FamRZ 1982, 31, 32 f. und vom 14. Juli 1982 - IVb ZB 726/81 aaO).

    Wie in der Entscheidung vom 21. Oktober 1981 a.a.O. näher ausgeführt, hat er für maßgebend erachtet, daß das Ruhegehalt des Beamten aller Wahrscheinlichkeit nach aus der tatsächlich erreichten Besoldung berechnet wird.

    Daß sich die genannte Erwartung im Regelfall erfüllt, beruht auf den beamtenrechtlichen Laufbahnvorschriften, die im allgemeinen Beförderungen in den letzten zwei Jahren vor dem Eintritt in den Ruhestand verhindern (vgl. Senatsbeschluß vom 21. Oktober 1981 a.a.O. S. 32), also auf einer gesetzlichen Grundlage.

  • BGH, 14.07.1982 - IVb ZB 726/81

    Berechnung der Gesamtzeit; Berücksichtigung einer vorgezogenen Altersgrenze

    Auszug aus BGH, 09.07.1986 - IVb ZB 139/83
    Nach dem Besoldungsrecht gehört die Zulage von monatlich 450 DM für Soldaten der Besoldungsgruppen A 5 bis A 16, die als Luftfahrzeugführer mit der Erlaubnis zum Führen von ein- oder zweisitzigen strahlgetriebenen Kampf- oder Schulflugzeugen oder als Kampfbeobachter mit der Erlaubnis zum Einsatz in derartigen Flugzeugen verwendet werden, erst dann zu den ruhegehaltfähigen Dienstbezügen, wenn der Soldat mindestens fünf Jahre in einer solchen Tätigkeit verwendet oder das Dienstverhältnis durch Tod oder Dienstunfähigkeit infolge eines durch die Verwendung erlittenen Dienstunfalls oder einer durch die Besonderheiten dieser Verwendung bedingten gesundheitlichen Schädigung beendet worden ist (Nr. 6 Abs. 1 Buchst. a und Abs. 4 der Vorbemerkungen der Bundesbesoldungsordnungen A und B, Anl. I, i.V. mit Anl. IX; vgl. Wurster/Wurster Bundesbesoldungsrecht Teil A II Anl. I und Anl. IX; s. auch Senatsbeschluß vom 14. Juli 1982 - IVb ZB 726/81 - FamRZ 1982, 1003).

    Das Oberlandesgericht hat eine Parallele zu den Fällen angenommen, in denen bei der Ermittlung des Wertes einer Beamten-(Soldaten-)Versorgung von der am Ende der Ehezeit tatsächlich erreichen Besoldungsgruppe auszugehen ist und insoweit das Erfordernis einer mindestens zweijährigen Besoldung in dem erreichten Beförderungsamt (§ 5 Abs. 3 BeamtVG, § 18 Abs. 1 Satz 1 SVG) gemäß § 1587 a Abs. 7 Satz 1 BGB außer Betracht bleibt (Senatsbeschlüsse vom 21. Oktober 1981 - IVb ZB 914/80 - FamRZ 1982, 31, 32 f. und vom 14. Juli 1982 - IVb ZB 726/81 aaO).

  • BGH, 14.10.1981 - IVb ZB 593/80

    Organisation der Fristenkontrolle in einem Anwaltsbüro in Ehe-und Familiensachen;

    Auszug aus BGH, 09.07.1986 - IVb ZB 139/83
    Bei der Bestimmung der Höhe einer Versorgungsanwartschaft aus einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis ist von dem Betrag auszugehen, der sich bei Ehezeitende als Versorgung ergäbe (§ 1587 a Abs. 2 Nr. 1 Satz 1 BGB; Senatsbeschluß BGHZ 82, 66, 70).
  • BGH, 26.05.1982 - IVb ZB 718/81

    Rechtsnatur der Leistungen der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes;

    Auszug aus BGH, 09.07.1986 - IVb ZB 139/83
    Deshalb hat er in diesem Bereich das geringe Risiko einer späteren Nichtverwirklichung der Ansprüche dem ausgleichspflichtigen Ehegatten auferlegt (§ 1587 a Abs. 7 Satz 1 Halbs. 1 BGB; s. dazu Senatsbeschluß BGHZ 84, 158, 179) [BGH 26.05.1982 - IVb ZB 718/81].
  • BGH, 01.02.1984 - IVb ZB 49/83

    § 55 BeamtVG nF und Versorgungsausgleich

    Auszug aus BGH, 09.07.1986 - IVb ZB 139/83
    Denn dabei handelt es sich um eine Änderung der individuellen Verhältnisse nach Ehezeitende, die bei der Regelung des Versorgungsausgleichs unberücksichtigt bleibt (vgl. Senatsbeschlüsse BGHZ 90, 52, 59 f. und vom 14. Juli 1982 - IVb ZB 865/81 - FamRZ 1982, 1005, 1006).
  • BGH, 14.07.1982 - IVb ZB 865/81

    Maßgeblicher Zeitpunkt für das Ehezeitende; Zustimmung des Scheidungsantrags;

    Auszug aus BGH, 09.07.1986 - IVb ZB 139/83
    Denn dabei handelt es sich um eine Änderung der individuellen Verhältnisse nach Ehezeitende, die bei der Regelung des Versorgungsausgleichs unberücksichtigt bleibt (vgl. Senatsbeschlüsse BGHZ 90, 52, 59 f. und vom 14. Juli 1982 - IVb ZB 865/81 - FamRZ 1982, 1005, 1006).
  • OLG München, 30.11.1983 - 4 UF 226/83
    Auszug aus BGH, 09.07.1986 - IVb ZB 139/83
    Die Beschwerde der Bundesrepublik Deutschland, die dies beanstandet, hat das Oberlandesgericht zurückgewiesen (Beschluß veröffentlicht in FamRZ 1984, 181).
  • BGH, 13.05.1987 - IVb ZB 118/82

    Berücksichtigung der Beförderung eines Beamten nach dem Ehe der Ehezeit

    Änderungen derartiger Umstände, die erst nach dem Ende der Ehezeit eintreten, bleiben für die Höhe des Ausgleichs unberücksichtigt (vgl. Senatsbeschlüsse vom 13. Januar 1982 - IVb ZB 544/81 - FamRZ 1982, 362, 364; vom 14. Juli 1982 - IVb ZB 726/81 - FamRZ 1982, 1003, 1004; vom selben Tage - IVb ZB 865/81 - FamRZ 1982, 1005, 1006 und vom 9. Juli 1986 - IVb ZB 139/83 - FamRZ 1986, 975 f.).
  • OLG Hamburg, 03.12.1986 - 12 UF 130/85
    In Übereinstimmung mit der Beschwerdeführerin sieht der Senat den Ausbildungsabschluß als einen individuellen, die Versorgungslage des Ehegatten bestimmenden Umstand an, der, weil er nach Ehezeitende eingetreten ist, hier unberücksichtigt zu bleiben hätte, denn es geht insoweit um eine Frage der Wertermittlung, und nicht darum, ob der Versorgungsausgleich überhaupt durchzuführen wäre (vgl. zu dieser Abgrenzung etwa BGH FamRZ 1986, 892 = EzFamR BGB § 1587a Nr. 31 = BGHF 5, 348; 1986, 975 = EzFamR BGB § 1587a Nr. 33 = BGHF 5, 451).

    In der Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 9. Juli 1986 (FamRZ 1986, 975 = EzFamR BGB § 1587a Nr. 33 = BGHF 5, 451) ging es um die Stellenzulage für fliegendes Personal, die nach fünf Jahren ruhegehaltfähig wird.

  • BGH, 28.09.1994 - XII ZB 178/93

    Einbeziehung einer Stellenzulage für Beamte in den Versorgungsausgleich

    Zu Unrecht beruft sich das Oberlandesgericht für seine abweichende Auffassung auf den Senatsbeschluß vom 9. Juli 1986 (IVb ZB 139/83 - BGHR aaO. Soldatenversorgung 1 = FamRZ 1986, 975).
  • OLG Frankfurt, 15.07.2004 - 5 UF 131/00

    Versorgungsausgleich: Besonderer Bestandsschutz für Kindererziehungszeiten

    Familienbestandteile sind zu eliminieren (BGH FamRZ 86, 975 und 95, 27).
  • OLG München, 30.11.1983 - 4 UF 226/83
    Hinweis Das Rechtsmittel der Beschwerdeführerin hatte vor dem Bundesgerichtshof Erfolg (Beschluß vom 9. Juli 1986 - FamRZ 1986, 975 = EzFamR BGB § 1587a Nr. 33 = BGHF 5, 451): Die Stellenzulage für fliegendes Personal ist bei der Bewertung der Soldatenversorgung nur dann zu berücksichtigen, wenn sie bei Ehezeitende bereits ruhegehaltfähig war.
  • BGH, 08.10.1986 - IVb ZB 110/85

    Erwerb von Rentenanwartschaften bei der Bundesversicherungsanstalt - Erwerb einer

    Das hat der Senat mit dem zur Veröffentlichung bestimmten Beschluß vom 9. Juli 1986 - IVb ZB 139/83 - entschieden.
  • BGH, 08.10.1986 - IVb ZB 19/84

    Versorgungsausgleich zwischen Ehegatten nach einer Scheidung - Anrechnung von

    Das hat der Senat mit dem zur Veröffentlichung bestimmten Beschluß vom 9. Juli 1986 - IVb ZB 139/83 - entschieden.
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